Das Bürgerbegehren zum Tunnel am Waldschlößchen ist
rechtswidrig
„Das Bürgerbegehren zum Tunnel am Waldschlößchen in der
jetzt laufenden Form ist rechtswidrig. Es wird mit der
vorgelegten Fragestellung keinen Bürgerentscheid geben
können. Wer ein Votum der Bürger möchte, muss die Bürger
über die Umstände und Folgen seiner Vorhaben wahrheitsgemäß
informieren. Das verlangt der Anstand ebenso wie die
Kommunalordnung“, begründet Regierungspräsident Dr.
Hasenpflug die Stellungnahme seines Hauses. In einem Schreiben an den amtierenden Dresdner
Oberbürgermeister Dr. Vogel hatte Regierungspräsident Dr.
Hasenpflug Anfang Februar 2008 angeregt, dass sich die Landeshauptstadt Dresden
kurzfristig mit einer sachgerechten Information über die so
genannte Tunnelalternative zur Waldschlößchenbrücke an die
Einwohnerschaft wendet. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt.
Auslöser dieses Schreibens waren - neben der Frage, ob zum
gegenwärtigen Zeitpunkt Unterschriften gegen die Umsetzung
des Bürgerentscheides 2005 zur Waldschlößchenbrücke
gesammelt werden dürfen - grundlegende Bedenken des
Regierungspräsidenten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des
laufenden Bürgerbegehrens „Welterbe erhalten
durch Elbtunnel am Waldschlößchen“.
„Dem Bürgerbegehren
fehlt in seiner augenblicklichen Fassung die erforderliche
wahrheitsgemäße Begründung und der solide
Kostendeckungsvorschlag“, begründet der Regierungspräsident
seine Ablehnung des Bürgerbegehrens. „Die
Dresdner Bürger werden mit den Unterlagen des
Bürgerbegehrens getäuscht. Dem vorzubeugen ist die Stadt
gehalten.“
So geht weder aus der Fragestellung noch aus der Begründung
des Bürgerbegehrens hervor, dass dem Bau eines Tunnels
anstelle der bereits begonnenen Brücke eine mehrjährige
Unterbrechung des Baugeschehens vorausgehen wird, da für
einen Tunnel in jedem Falle ein neues
Planfeststellungsverfahren vorzubereiten und durchzuführen
ist. Der Ausgang dieses Verfahrens ist dabei völlig offen.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Untertunnelung der
Elbe am Waldschlößchen aus sachlichen oder rechtlichen
Gründen undurchführbar ist. Weiter entspricht es nicht den
Tatsachen, dass – wie im Begründungstext des
Bürgerbegehrens behauptet - im Planfeststellungsverfahren
zum Verkehrszug Waldschlößchenbrücke die Realisierbarkeit
der Tunnelalternative belegt worden sei.
Die Landeshauptstadt Dresden hat am 17.3.2008 erklärt, dass
"die Mehrkosten für einen Tunnel ... heute auf etwa 60 bis
67 Millionen Euro geschätzt werden." Die Bauaufträge für
beide Planungsabschnitte des Verkehrszuges müssten
gekündigt werden.
Dagegen stellt der die Sachlage verschleiernde
Kostendeckungsvorschlag des Bürgerbegehrens lediglich einen
Mehrkostenrahmen von 2 bis 29 Millionen Euro in Aussicht.
Dabei ist auch die Förderfähigkeit des Tunnelbauwerkes an
Stelle ein Brücke überhaupt erst neu zu prüfen, unter
anderem weil ein Tunnel – anders als eben eine Brücke – für
Radfahrer und Fußgänger nicht nutzbar ist und die
Verknüpfungsmöglichkeiten für den ÖPNV bislang ungeklärt
sind.
weitere Informationen:
Stadt Dresden wirft Tunnelbefürworter Manipulation vor
Bürgerinformation an die Einwohner der Stadt Dresden |