Entscheidung über Bürgerbegehren „Tunnel am
Waldschlößchen“ am 30. April
01.04.2008
Notwendige Unterschriften sind vorhanden
Der Stadtrat der Stadt Dresden wird am 30. April über das
Bürgerbegehren „Welterbe erhalten durch einen Elbtunnel am
Waldschlößchen" entscheiden können. Am 11. März hatten die
Initiatoren des Bürgerbegehrens dem amtierenden
Oberbürgermeister Dr. Lutz Vogel die Unterschriften
übergeben. Diese wurden zügig durch die Landeshauptstadt
geprüft, mit dem Ergebnis, dass die notwendigen ca. 21 000
gültigen Unterschriften vorliegen. Damit ist das Quorum für
ein Bürgerbegehren von 5 Prozent aller Wahlberechtigten
erreicht.
Zeitgleich mit der Prüfung der Unterschriften muss auch
durch die Verwaltung die rechtliche Zulässigkeit des
Bürgerbegehrens untersucht werden. Erst im Anschluss an
diese Prüfung kann dem Stadtrat eine Entscheidungsvorlage
aus Sicht der Verwaltung übergeben werden. Diese rechtliche
Prüfung ist bisher nicht abgeschlossen und somit kann auch
der 10. April als möglicher Termin für eine
Stadtratsentscheidung nicht erreicht werden, zumal die
Ausschüsse des Stadtrates ebenfalls noch über das Thema
beraten müssen. Dem Stadtrat obliegt dann die letztendliche
Entscheidung, ob ein Bürgerentscheid in dieser Sache
durchgeführt werden kann.
Schon im Zuge der Unterschriftensammlung hatte die
Landeshauptstadt die Initiatoren auf die schwierige und
komplexe Situation bei der Fragestellung des Begehrens in
einem persönlichen Termin hingewiesen. Auch das
Regierungspräsidium hatte den amtierenden Oberbürgermeister
über die Bedenken der Rechtsaufsicht informiert. „Es ist
niemandem geholfen - auch den Initiatoren des
Bürgerbegehrens nicht -, wenn jetzt die Sorgfalt der
Prüfung unter dem verständlichen Wunsch nach einer sehr
schnellen Entscheidung leiden würde", sagt der amtierende
Oberbürgermeister Dr. Lutz Vogel. |