Waldschlößchenbrücke weiter auf gutem Weg
Landesdirektion Dresden genehmigt Planergänzung für
Einschwimmen des Stromfeldes der neuen Elbquerung
17.09.2010
Die Landesdirektion Dresden hat das Planergänzungsverfahren
für die Montagearbeiten zur Fertigstellung der
Waldschlößchenbrücke (WSB) abgeschlossen. Damit können die
für das Einschwimmen des Brückenkörpers der
Waldschlößchenbrücke erforderlichen Baumaßnahmen
durchgeführt werden. Das Vorhaben umfasst die
bauzeitliche Vertiefung des Gewässerbettes der Elbe, um die
erforderliche Tauchtiefe der Pontons zu gewährleisten, auf
denen das Stromfeld (Brückenmittelteil) der
Waldschlößchenbrücke eingeschwommen werden soll. Ferner
werden Flächen an der Grenze des Baufeldes im
Elbvorlandbereich für die Vormontage der Strombrücke
benötigt. Für die Gründung von Bohrpfählen einer
Stelzenkonstruktion im Uferbereich der Elbe, die für die
Übergabe des Stromfeldes von der Gleitschiene auf die
Pontons erforderlich ist, sowie zur Sicherung der
Ankerpunkte der Pontons ist je eine temporäre Schüttung mit
natürlichem Gesteinsmaterial vorgesehen, die nach
Beendigung des Einschwimmens wieder zurückgebaut wird.
Weiterhin waren Veränderungen der bereits
planfestgestellten Kohärenzmaßnahmen im Baufeld des
Brückenstandorts und in Dresden-Zschieren Gegenstand
dieses Verfahrens.
Im Verfahren wurde geprüft, ob die von der
Landeshauptstadt Dresden, beantragten zusätzlichen
Flächeninanspruchnahmen im FFH-Gebiet „Elbtal zwischen
Schöna und Mühlberg“ zu erheblichen Beeinträchtigungen des
Gebietes führen. Aus der aktualisierten Planung ergibt sich
eine höhere zeitweilige, aber summarisch geringere
dauerhafte Beanspruchung geschützter Flächen am Standort
der neuen Dresdner Elbbrücke.
Insgesamt ähneln die für das Einschwimmen des
Stromfeldes der WSB erforderlichen zusätzlichen
Inanspruchnahmen von Flächen in ihren Auswirkungen auf
Fauna und Flora des Baugebietes natürlichen Vorgängen in
der Elbe bei hohen Strömungsgeschwindigkeiten, also etwa
bei kleineren Hochwassern. Die Landeshauptstadt wird eine
ganze Reihe von Schutz-, Vermeidungs- und Kohärenzmaßnahmen
zur Minimierung und zum Ausgleich der erforderlichen
Eingriffe in das FFH-Schutzgebiet umsetzen. In deren
Resultat werden die mit dem Brückenbau und dem Einschwimmen
des Stromfeldes verbundenen flächenmäßigen Einbußen für die
FFH-Lebensraumtypen im Brückenumfeld um ein Mehrfaches
überkompensiert.
Ausführlich hat sich die Landesdirektion in ihrem
Änderungsbeschluss mit dem Einwand befasst, der Bau eines
Tunnels an Stelle der Brücke führe zu geringeren
Beeinträchtigungen der Naturausstattung am Standort der
Elbquerung und sei deshalb dem Brückenbau vorzuziehen.
Dafür wurde der Tunnelbau in offener Bauweise in drei
Varianten geprüft: mit Elbverlegung, mit Einschwimm- und
Absenkverfahren und mit zeitweiliger Elbverengung.
Alle betrachteten Tunnelbauvarianten führen zu
gravierenden Störungen der relevanten Lebensraumtypen. Auch
die Anzahl der betroffenen Lebensraumtypen ist mit der beim
Brückenbau identisch. Allein aus diesem Grund stellt der
Bau eines Tunnels an Stelle der Brücke keine
Vorzugsvariante dar. Hinzu kommt, dass ein Tunnel das
Planungsziel der Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer
verfehlt und die mit einem Tunnel in Bau und Betrieb
verbundenen Zusatzkosten auch in keinem akzeptablen
Verhältnis zu damit erreichbaren Verbesserungen in Bezug
auf die Schutzgüter stehen.
Die Stadt Dresden hat mit der Übergabe des
Planfeststellungsbeschlusses Baurecht. Der
Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen Unterlagen
wird nun in der Stadt Dresden zwei Wochen zur Einsicht
ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden gesondert
bekannt gemacht. |