Leserzuschrift zu den Leserzuschriften von Frau Regina
Rülcker und Herrn Christian Stichel in den DNN vom
23./24.2.08
von Dr.-Ing Wilfried Pschenitzka
Es drängt mich als Bauingenieur, der über sein Berufsleben
planerisch tätig war, zu einer sachlichen Richtigstellung
von immer wieder in Leserzuschriften geäußerten Meinungen,
es läge zu einer Elbtunnellösung eine der Brückenlösung
gleichwertige, ausgearbeitete Planung vor – wie z.B. in den
Leserzuschriften von Frau Rülcker und Herrn Stichel
kundgetan. Wenn bautechnische Laien – wie ehrbare Musiker,
Poeten, Blumenhändler – aus der gleichen Darstellungsweise
und Buntheit und aus den gleichen Maßstäben von Plänen
schließen, es läge die gleiche Planungstiefe für Brücke und
Elbtunnel vor, ist dieses Missverständnis verzeihbar,
solange sie mit solchen Falschmeldungen nicht als
Meinungsmultiplikatoren wirksam werden. Bevor sie dies zu
tun beabsichtigen, sollten sie fundierten
Ingenieursachverstand einholen, um sich nicht dem
berechtigten Vorwurf der Volksverdummung auszusetzen. Wo
der Ingenieursachverstand in geballter Form vorliegt – wie
bei der Ingenieurkammer – sollte man ihm Vertrauen schenken
können und ihn nicht leichtfertig der Lüge bezichtigen,
auch wenn einem die Positionierung der Ingenieurkammer in
der Sache nicht passen mag.
Zur Versachlichung der unsäglichen Streitdiskussionen
bitte ich Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
In den Planungsprozess zur Bauvorbereitung einer großen
Maßnahme, wie es die vorgesehene Elbquerung – unabhängig in
welcher baulichenen Gestalt – nun mal ist, sind der
öffentliche Auftraggeber (Bauherr), beauftragte
Ingenieurbüros, beteiligte Dritte (z.B. Umwelt-, Wasser- u.
Schifffahrtsbehörden), Spezialplaner (z.B. für
Verkehrssicherheit, Schallschutz und Grundwasser), von der
Baumaßnahme Betroffene, Prüfingenieure,
Planfeststellungsbehörden, Bauausführungsfirmen und jede
Menge Juristen termin- und ablaufgerecht einzubinden. Im
engeren Sinn werden als Planung unkorrekterweise häufig nur
die Leistungen der Ingenieurbüros gesehen, die in
Planungsstufen erarbeitet werden und auf deren
Zwischenergebnisse die anderen Beteiligten im
Planungsprozess warten, um ihrerseits aktiv werden zu
können. Der Planungsprozess ist eine Kette von Gliedern,
die regelmäßig von den verschiedenen Beteiligten so
herzustellen sind, dass das vorangegangenen Glied
fertiggestellt sein muss, bevor das nächste in Arbeit gehen
kann. Dieser Ablauf ist durch deutsches Planungs- und
Baurecht erzwungen und hat – auch wenn man seine
Langwierigkeit oft bedauert – durchaus seinen Sinn. Zudem
sind bei einer Baumaßnahme dieser Größenordnung nach
Europäischem Recht europaweite Ausschreibungen zunächst für
die Planungsleistungen, später für die Bauleistungen
erforderlich- Teilprozesse, die erhebliche Fristen in
Anspruch nehmen.
Für die Elbbrückenlösung am Waldschlösschen ist der
gesamte Planungsprozess mit Vorlage der baureifen
Ausführungsunterlagen weitgehend abgeschlossen. Er hat eine
Zeitspanne von 11 Jahren in Anspruch genommen. Das ist
nicht außergewöhnlich: Auch für die Weseruntertunnelung im
Zuge der B 247 betrug die Zeitspanne von Planungsbeginn bis
Verkehrsübergabe unter wesentlich einfacheren
Randbedingungen (außerstädtisch) 12 Jahre.
Für eine vollständige Elbtunnelplanung wurde vom Bauherrn
bisher kein Planungsauftrag erteilt, sondern nur für die
Erarbeitung einer Studie (Vorplanung einer Lösung ohne
Varianten mit einer Kostenschätzung). Eine solche Studie
stellt nicht mehr als das allererste Kettenglied des
Planungsprozesses dar. Sie macht von der vollständigen
Ingenieurbüroleistung etwa 7 % aus, von der vollständigen
Leistung aller an der Planung Beteiligten etwa 4 %. Die
beauftragte Studie diente dem überschlägigen Nachweis
grundsätzlicher Machbarkeit einer Elbtunnellösung
einschließlich einer Kostenschätzung im Vergleich
zur vorliegenden Kostenberechnung der Brücke. Sie
hat die ihr gestellten Aufgaben erfüllt. Die ansprechende
Form des Auftragsergebnisses darf über ihre geringe
Planungstiefe nicht hinwegtäuschen. Diese Tiefe ist von der
einer Entwurfsunterlage, wie sie zur Baurechterlangung bei
der Planfeststellungsbehörde einzureichen ist, noch
meilenweit entfernt. Die Illusion mancher Laien, es könne
auf den zeitaufwendige Teilprozess des
Planfeststellungsverfahrens verzichtet oder dieser könne
wesentlich abgekürzt werden, kann der Fachmann wegen der
doch wesentlich veränderten Betroffenheiten bei einer
Elbtunnellösung nicht teilen.
Zu solchen klaren Aussagen im Hinblick auf alle für einen
Elbtunnel bisher vorliegenden Planungsunterlagen kommt auch
das zur Sichtung und vergleichenden Analyse beauftragte
Ingenieurbüro BUNG, das mit seiner Einbindung in die
Planung der Warnowquerung Rostock hohe Kompetenz nachweisen
kann. Es bestätigt den Status aller vorliegenden Unterlagen
in ihrer Begrenzung auf einen Studiencharakter. In
der Analyse wird auf die Vielzahl noch zu erarbeitender
notwendiger Planungsbestandteile hingewiesen. Die
Baukostenschätzung der vom Bauherrn beauftragten Studie
(Mehrkosten des Tunnels gegenüber der Brücke etwa 70 Mio€)
wird bestätigt. Die Kostanschätzung der Studie der
Bürgerinitiative wird als in wesentlichen Teilen unprüfbar
und als deutlich unzureichend beurteilt.
Wer wirklich den Elbtunnel statt der Elbbrücke haben will,
muss sich neben vielen bereits anderweitig genannten
Fragwürdigkeiten einer solchen Volltunnellösung darüber im
Klaren sein, dass hierfür noch ein hoher Aufwand an Kosten
und Zeit für die Bauvorbereitung erforderlich wird und dass
der bereits geleistete hohe Aufwand für die Bauvorbereitung
der Elbquerung, den der Steuerzahler zu berappen hat, in
den Elbsand gesetzt ist. Er sollte sich auch ein reales
Bild machen, wer in der Verfolgung seiner Interessen
ehrlich ist und wer lügt. |