Stadt Dresden kann Baumaßnahmen an Waldschlößchenbrücke
nicht stoppen
24.09.2010
Der Landeshauptstadt Dresden ist es nicht möglich, die vom
OVG Bautzen verfügten Baumaßnahmen für das Einschwimmen der
Waldschlößchenbrücke einzustellen. Dagegen sprechen
zwingende Gründe des Bauvertragsrechts sowie mögliche
zusätzliche Kosten in der Größenordnung von etwa 2
Millionen Euro bei einem Bauverzug von ungefähr einem
halben Jahr.
Seit der Übergabe des Planergänzungsbeschlusses durch die
Landesdirektion am 17. September besteht Baurecht. Am
Dienstag vergangener Woche wurde mit den
Vorbereitungsarbeiten begonnen.
Die Stadt Dresden wird heute noch dem OVG Bautzen
mitteilen, dass es ihr aus den genannten Gründen nicht
möglich ist, die verfügten Baumaßnahmen zu stoppen. |