Verhandlung zur Waldschlößchenbrücke wird am 16.
Oktober 2008 fortgesetzt
Verwaltungsgericht Dresden
- Pressesprecher -
Pressemitteilung vom 28. August 2008 Die mündliche
Verhandlung über die Klagen von drei Naturschutzverbänden
gegen die geplante Waldschlößchenbrücke in Dresden wird am
16. Oktober 2008 fortgesetzt.
Ursprünglich wollte die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts
Dresden bereits am 7. August 2008 über die ca. 100 im
Verfahren gestellten Beweisanträge entscheiden. Im Vorfeld
wurde mitgeteilt, dass davon abhängt, ob eine weitere
Beweiserhebung durchgeführt oder der Rechtsstreit
abschließend verhandelt und entschieden wird.
Zur Begründung der Terminsaufhebung gaben die Richterinnen
der Kammer an, dass die Prozessbevollmächtigten der Kläger
kurzfristig Auszüge aus dem 115 Seiten starken Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts zur Planfeststellung der BAB 44 -
Hessisch-Lichtenau (fehlendes Verbindungsstück zwischen der
A 4 und der A 7) - aus dem März 2008 vorgelegt hätten, das
den dortigen Beteiligten erst wenige Tage vorher zugestellt
und noch nicht veröffentlicht worden sei. Das Gericht müsse
die vollständige Entscheidung anfordern und auswerten, da
sich diese mit teilweise vergleichbaren grundsätzlichen
naturschutzrechtlichen Fragen beschäftige.
Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Den Beteiligten wurden
Stellungnahmefristen hinsichtlich möglicher Konsequenzen
für das vorliegende Verfahren eingeräumt. Die öffentliche
mündliche Verhandlung wird am 16. Oktober 2008, um 11:00
Uhr im Saal 01 des Fachgerichtszentrums Dresden,
Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden, fortgesetzt.
Ständig aktualisierte Angaben zum Verfahrensstand finden
Sie auf der Internetseite des Verwaltungsgerichts Dresden (www.justiz.sachsen.de/vgdd
oder
http://www.verwaltungsgericht-dresden.de/).
Robert Bendner |