Stadt Dresden: "Waldschlößchenbrücke kann ab Dezember
eingeschwemmt werden"
17.09.2010
Landesdirektion genehmigt Planergänzung
Die Landeshauptstadt Dresden erhielt heute die Mitteilung,
dass der Planergänzungsbeschluss durch die Landesdirektion
erlassen wurde. Das betrifft insbesondere die
erforderlichen technischen Vorkehrungen im unmittelbaren
Flussbereich für das Einschwimmen der Waldschlößchenbrücke.
Oberbürgermeisterin Helma Orosz: „Damit kann die Stadt
umgehend dort weiterbauen, wo sie seit dem 29. Dezember
2009 freiwillig auf einen Weiterbau verzichtet hat. Diese
Entscheidung der Landesdirektion begrüße ich
außerordentlich.“ Es besteht Baurecht. Einen ab diesem
Zeitpunkt ununterbrochenen Bauablauf sowie den
erforderlichen Wasserstand der Elbe vorausgesetzt, könnte
das Brückenmittelteil ab Dezember eingeschwommen werden.
Der Planergänzungsbeschluss ist für die Stadt bindend und
wird umgehend auf erteilte Auflagen durchgesehen, um diese
zeitnah umsetzen zu können. Mit dem Beschluss werden
Kostenerhöhungen vermieden. |