Kein Baustopp für die Waldschlösschenbrücke
Dr. Hans-Joachim Brauns
Auf der Stadtratssitzung am 13. März 2008 wurde kein
Baustopp für die Waldschlößchenbrücke beschlossen. Einen
entsprechenden Antrag gab es schlicht nicht. Verhandelt
wurde lediglich ein Antrag der SPD-Fraktion, dessen Inhalt
noch kurz vor der Stadtratssitzung abgeändert worden ist.
Danach soll der Bauausschuss prüfen, welche Umgestaltung im
Bauablauf möglich ist, um bis zur nächsten Sitzung des
Stadtrats am 10. April 2008 keine Baumaßnahmen
durchzuführen, die der von dem neuen Bürgerbegehren
verlangten Tunnellösung entgegenstünden. Am 10. April 2008,
so die Erwartung der Brückengegner, wird der Stadtrat über
die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für einen Tunnel
entscheiden.
Der Bauausschuss hat die ihm zugedachte Prüfung auf seiner
Sitzung am 19. März 2008 vertagt, ohne überhaupt nur in die
Prüfung einzusteigen. Wenn sich der Bauausschuss in einer
der nächsten Sitzungen mit dieser Aufgabe inhaltlich
befasst, stellt sich sogleich die Frage, wovon er denn
ausgehen soll. Nach dem Text des Bürgerbegehrens soll ja –
vereinfacht gesagt – alles so bleiben, wie geplant, nur
dass anstelle der Brücke ein Tunnel gebaut wird. Dass das
möglich ist, behaupten zwischenzeitlich nicht einmal mehr
die Tunnelbefürworter. Sie räumen ein, dass die
Seitentunnel auch nach ihrer Auffassung an einer – wenn
auch nur geringfügig – anderen Stelle zu Tage treten. Aber
egal wie, ob geringfügig oder erheblich, allein der
Umstand, dass die Seitentunnel an anderer Stelle
herauskommen, bedeutet, dass die Arbeiten hierfür
eingestellt werden müssten. Auch das Verlegen von Medien
zur Schaffung von Baufreiheit in diesen Bereichen – was
derzeit geschieht – ist nicht sinnvoll, weil ohne
Detailplanung niemand weiß, ob diese Arbeiten bei einer
Planänderung zugunsten eines Tunnels überhaupt nutzbar
sind.
Was sich schon im Kleinen zeigt, wird im Großen noch
deutlicher. Kann das, was die Brückengegner als Tunnel
verwirklicht sehen wollen, überhaupt genehmigt werden? Nach
den Äußerungen der Planungs- und Baufachleute der
Stadtverwaltung und des Regierungspräsidiums muss man davon
ausgehen, dass das nicht der Fall ist. Ein
genehmigungsfähiger Tunnel unter der Elbe benötigte, weil
die bisherige Planung in allen Bereichen geändert werden
muss, ein komplett neues Planfeststellungsverfahren.
Was soll der Bauausschuss also machen? Die Annahmen des
Bürgerbegehrens zugrunde legen, die aller Voraussicht nach
nicht genehmigungsfähig sind? Eine ziemlich sinnlose
Zeitverschwendung. Die Kernfrage muss der Stadtrat zuerst
beantworten: Ist das Bürgerbegehren rechtmäßig? Die Frage
beinhaltet zwei Komponenten. Das eine ist die Zahl
ausreichender Unterschriften, das andere ist die
inhaltliche Zulässigkeit. Um letztere sieht es schlecht
bestellt aus:
• Die in dem Bürgerbegehren zum Ausdruck kommende Planung
ist nicht genehmigungsfähig.
• Die Mehrkosten einer Tunnellösung betragen mehr als das
Doppelte dessen, was als Höchstmaß angegeben ist.
• Die Zeitplanung ist völlig unrealistisch.
• Eine Übernahme der Mehrkosten durch den Bund gibt es
nicht; Minister Tiefensee hat lediglich die
Rechtsauffassung vertreten, dass die dem Freistaat Sachsen
zur Verfügung stehenden Bundesmittel für die
Tunnelmehrkosten – zu Lasten anderer Projekte in Sachsen –
durch die Staatsregierung umverteilt werden könnten und
dürften. Eine Erhöhung der dem Freistaat Sachsen
zugewiesenen oder zuzuweisenden Bundesmittel hat der
Minister nicht einmal angedeutet.
Dieses Bürgerbegehren dürfte damit nicht rechtmäßig sein.
Einem rechtmäßigen Bürgerbegehren für eine Tunnellösung
würde sich die CDU-Fraktion nicht entgegenstellen,
unabhängig davon, dass wir die Brücke für die bessere
Lösung halten – einer Lösung, der die UNESCO ursprünglich
zugestimmt hat. In diesem Zusammenhang erwarten wir
weiterhin, dass das Auswärtige Amt endlich seine Aufgabe
wahrnimmt, die durch keinen sachlichen Aspekt veranlasste
Meinungsänderung der UNESCO juristisch und politisch zu
hinterfragen, und seinen Einfluss geltend macht, die
Streichung von der Welterbeliste zu verhindern.
Dieses ist im Übrigen auch die Nagelprobe für die
Brückengegner, ob sie tatsächlich den Welterbestatus für
das Dresdner Elbtal erhalten wollen, oder ob es ihnen
allein darum geht, die Brücke zu verhindern. In der Tat
liegt es doch auf der Hand, die Meinungsänderung der UNESCO
zu hinterfragen. Da die Brückengegner aber genau dieses auf
der Hand liegende nicht tun, geht es ihnen ersichtlich
allein darum, die Brücke zu verhindern.
Der letzte Akt in diesem unwürdigen Spiel ist nun das aller
Voraussicht nach rechtswidrige Bürgerbegehren. Dass die
Brückengegner hier den Bürgern etwas vorgaukeln, was so
nicht zu realisieren ist, wird ihnen auf die Füße fallen.
Einmal mehr schaden sie unserer Stadt: Erst akzeptieren sie
einen Bürgerentscheid zugunsten der Brücke nicht und nun
missbrauchen sie Gutgläubige für ein rechtswidriges
Begehren. Diese Leute mögen endlich schweigen; sie schaden
auch der Demokratie nachhaltig.
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