Häufige Fragen
An dieser Stelle möchten wir gern auf eine Reihe von Fragen
eingehen, die sich gerade nach dem Stadtratsbeschluss vom
7.9.2004 ergeben.
 |
| Waldschlößchenbrücke |
Bedeutet der Stadtratsbeschluss das
endgültige Aus für den Bau der Brücke?
Nein. Es besteht nach wie vor Baurecht für die
Waldschlößchenbrücke. Der Beschluss hat zur Folge, dass die
für den Bau der Waldschlößchenbrücke vorgesehenen 22,5
Millionen Euro derzeit auf Eis liegen und über deren
Verwendung neu zu entscheiden ist. Jetzt hängt alles davon
ab, ob und wie schnell die 62.000 gültigen Unterschriften
für das Bürgerbegehren zusammen kommen.
Was bedeutet das OB-Veto zum Stadtratsbeschluss?
Laut Sächsischer Gemeindeordnung muss der Bürgermeister
„Beschlüssen des Stadtrates widersprechen, wenn er der
Auffassung ist, dass sie rechtswidrig sind; er kann ihnen
widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für die
Gemeinde nachteilig sind.“
Das hat er getan. Nunmehr muss sich der Stadtrat mit der
neuen Situation beschäftigen.
Das laufende Bürgerbegehren wird davon nicht beeinflusst.
Sind mit diesem Beschluss die von der Landesregierung
zugesagten 96 Millionen Fördermittel von Bund und Freistaat
ebenfalls weg?
Das Geld ist im Doppelhaushalt 2005/06 eingestellt. Eile
ist allerdings geboten. Je mehr sich der Baubeginn
verschiebt, desto geringer sind die Chancen auf die
zusagten Fördermittel.
Wie stehen die Chancen auf Erfolg des Bürgerbegehrens?
Bisher liegen 36.000 Unterschriften vor. Das ist das
Ergebnis der ersten acht Wochen nach Beginn der
Unterschriftenaktion, in denen sich der Verein konstituiert
hat, das Equipment organisiert und ein Vertriebsnetz
aufgebaut wurde.
Wichtig ist, dass die vielen in Umlauf befindlichen Listen
jetzt schnell ausgefüllt und abgegeben werden. Der
Stadtratsbeschluss hat uns noch einmal kräftig Rückenwind
verschafft.
Wo bekommt man Listen her?
Die Listen können unter
hier aus dem Internet heruntergeladen werden,
telefonisch unter der Rufnummer 0351 4467920 abgefordert
oder dem Wochenkurier der 36. KW entnommen werden.
Wer darf unterschreiben?
Gültig sind nur vollständig leserlich ausgefüllte und mit
Unterschrift versehene Einträge von wahlberechtigten
Einwohnern der Landeshauptstadt Dresden.
Wo können Listen abgeben werden?
Auf dem Postweg oder persönlich in der Geschäftsstelle des
Vereins Bürgerbegehren Waldschlößchenbrücke, Striesener
Straße 35a, 01307 Dresden. Unterschreiben und Listen
abgeben kann man außerdem am ADAC-Informationsstand Prager
Straße in Höhe Karstadt sowie bei folgenden Tankstellen:
 |
01097 |
Dresden |
Esso
Tankstelle |
Leipziger Straße 2a |
 |
01099 |
Dresden |
Total
Tankstelle |
Bautzner Straße 72 |
 |
01139 |
Dresden |
Agip
Tankstelle |
Kötzschenbrodaer
Straße 193 |
 |
01157 |
Dresden |
Esso
Tankstelle |
Meißner Landstraße 94 |
 |
01169 |
Dresden |
OMV
Tankstelle |
Coventry Straße 10 |
 |
01169 |
Dresden |
Total
Tankstelle |
Kesselsdorfer Straße 214 |
 |
01169 |
Dresden |
OMV
Tankstelle |
Kesselsdorfer Straße 302 |
 |
01219 |
Dresden |
Aral
Tankstelle |
Dohnaer Straße 103 |
 |
01219 |
Dresden |
OMV
Tankstelle |
Reicker Straße 35 |
 |
01239 |
Dresden |
Esso
Tankstelle |
Langer Weg 22 |
 |
01257 |
Dresden |
Total
Tankstelle |
Langer Weg 17 |
 |
01257 |
Dresden |
Aral
Tankstelle |
Straße des 17. Juni 9 |
 |
01277 |
Dresden |
Total
Tankstelle |
Bodenbacher Straße 64 |
 |
01326 |
Dresden |
Agip
Tankstelle |
Dresdner Straße 28 |
 |
01328 |
Dresden |
Shell
Tankstelle |
Am Hahnweg 2 |
 |
01462 |
Dresden |
Total
Tankstelle |
Dresdner Straße 49 |
Unterschreibt man für oder gegen den Bau der
Waldschlößchenbrücke?
Weder, noch. Die Unterschrift gilt dem Bürgerentscheid.
Erst, wenn die dafür erforderlichen 62.000 Unterschriften
zusammengetragen wurden, wird die Frage nach dem Bau der
Waldschlößchenbrücke in einem Bürgerentscheid vom Wähler
mit Ja oder Nein beantwortet.
Wie lange läuft das Bürgerbegehren?
Es besteht das Ziel, die 62.000 gültigen Unterschriften
möglichst bis Ende Oktober zusammen zu tragen. Die Zeit
drängt, weil dann in der Stadt die Diskussion um den
nächsten Haushalt begonnen wird. Eine juristische Frist zur
Abgabe der Unterschriften gibt es derzeit nicht.
Wie geht es weiter, wenn die 62.000 gültigen
Unterschriften vorliegen?
Dann entscheidet nach Paragraf 25 der sächsischen
Gemeindeordnung der Stadtrat über die Zulässigkeit -
allerdings nach streng formalen Gesichtspunkten wie etwa
der Gültigkeit der Unterschriften. Ist das Quorum erfüllt,
dann muss er den Bürgerentscheid beschließen.
Wann und wie würde ein solcher Bürgerentscheid
stattfinden?
Der Entscheid würde wahrscheinlich frühestens Anfang 2005
durchgeführt. Wie bei jeder anderen Wahl erhält der Bürger
dann eine entsprechende Benachrichtigung vom Wahlamt.
|