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Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes, wonach die Brücke zu bauen ist, geben wir folgende Stellungnahme ab:

1. Wir empfinden kein Triumphgefühl. Die Entscheidung hat nicht anders ausfallen können, denn sie bestätigt nur das, was letztendlich alle wissen: wir haben uns nach der Ordnung zu richten, die wir uns selbst gegeben haben. Ein Bürgerentscheid ist und bleibt ein Bürgerentscheid. Er bindet den Oberbürgermeister als Kopf der Verwaltung ebenso, wie den Stadtrat.

2. Es ist kein Fehler der Dresdner zu erkennen, weder seitens der Stadtverwaltung noch des Stadtrates noch der Bürger dieser Stadt. Die Fragestellung zum Bürgerentscheid, ob Brücke „ja“ oder „nein“, war eindeutig und immer ausgerichtet an der Tatsache, dass die Verleihung des Titels „Welterbe“ durch die UNESCO mit der geplanten Brücke erfolgt ist.

3. Es waren die Brückengegner, die es nicht verwinden konnten, im Bürgerentscheid so klar unterlegen zu sein, die unsere Stadt erst in diese Situation gebracht haben. Sie haben selbst im Stadtrat eingeräumt, veranlasst zu haben, in Paris bei der UNESCO vorstellig geworden zu sein, um zu bewirken, dass die Drohung der Wegnahme des Titels „Welterbe“ in die Welt gesetzt wurde. Wäre der Bürgerentscheid akzeptiert worden, dann wäre die Brücke jetzt schon halb fertig und kein Mensch käme auf die Idee, im Nachhinein den Titel „Welterbe“ wieder wegzunehmen.

4. Es ist einmalig in der Geschichte der Welterbetitel, dass die Verleihung mit einem geplanten Bauwerk im Nachhinein zurückgenommen wird. Alle anderen Fälle sind solche, in denen ein Titel verliehen wurde und die Stadt dann später baulich etwas veränderte, das zum Zeitpunkt der Verleihung des Titels noch nicht bekannt war.

5. Deshalb bleibt nur der Appell an die UNESCO, dieser Sondersituation Rechnung zu tragen und mit der Aberkennung des Titels „Welterbe“ solange zu warten, bis das Bauwerk steht und man sich dann ein richtiges Bild machen kann.Planzeichnungen und Computeranimationen sind letztendlich nicht geeignet, die Frage endgültig zu beantworten, ob etwas störend oder hinnehmbar ist.
 

 

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Brückengegner im Stadtrat verstoßen gegen geltendes Recht:

Der Bürgerentscheid verpflichtet die Stadt Dresden, die Waldschlöß-chenbrücke zu bauen.
Die mehrfach von den Brückengegnern im Stadtrat gefassten Verhinderungsbeschlüsse stehen der Umsetzung des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid entgegen. Gemäß § 24 der Sächsischen Gemeindeordnung kann ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden, auch wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert haben. Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes durch den Stadtrat unterlaufen werden kann.
 

Es ist geschafft - Bürgerentscheid Ergebnis:

67,92% JA
32,08% NEIN

398.274 Abstimmungs-berechtigte
50,8% Abstimmungs-beteiligung
201.955 gültige Stimmen

Für ein wirksames Ergebnis des Bürgerent-scheides muss die Mehrheitsentscheidung von mindestens 25% der Abstimmungsberechtigten (99.569 gültige Stimmen)
vertreten werden.

Das Ergebnisquorum wurde erreicht.


PDS-Kampagne entgegentreten


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