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Bürgerinitiative ruft zu schnellem Baubeginn auf

Die Bürgerinitiative Pro Waldschlößchenbrücke sieht sich durch das heutige Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Bautzen in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Der Beschluss des Dresdner Verwaltungsgerichts ist aufgehoben; die vom OVG verfügten Auflagen zum Schutz der „Kleine Hufeisennase“ hindern den Baubeginn der Waldschlößchenbrücke nicht.

„Die Stadtverwaltung sowie die beauftragen Baufirmen sind jetzt angehalten, mit den Bau unverzüglich zu beginnen.“ fordern Nicolaus Köhler-Totzki und Dr. Hans-Joachim Brauns, die Sprecher der Bürgerinitiative Pro Waldschlößchenbrücke. Beide weiter: „Wir reichen den Gegnern die Hand. Sie haben ehrenvoll gekämpft, verloren und nun sollte Schluss sein. Alles andere wäre nach demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht nachvollziehbar.“

Beide Sprecher appellieren an die UNESCO: „Sie hat uns in vollem Wissen um die jetzt zu bauende Waldschlößchenbrücke in die Welterbeliste aufgenommen. Sie sollte die mit den angedachten Änderungen bei der Beleuchtung und bei den Bogentreppen ausgestreckte Hand ergreifen und einschlagen.“

 

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Brückengegner im Stadtrat verstoßen gegen geltendes Recht:

Der Bürgerentscheid verpflichtet die Stadt Dresden, die Waldschlöß-chenbrücke zu bauen.
Die mehrfach von den Brückengegnern im Stadtrat gefassten Verhinderungsbeschlüsse stehen der Umsetzung des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid entgegen. Gemäß § 24 der Sächsischen Gemeindeordnung kann ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden, auch wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert haben. Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes durch den Stadtrat unterlaufen werden kann.
 

Es ist geschafft - Bürgerentscheid Ergebnis:

67,92% JA
32,08% NEIN

398.274 Abstimmungs-berechtigte
50,8% Abstimmungs-beteiligung
201.955 gültige Stimmen

Für ein wirksames Ergebnis des Bürgerent-scheides muss die Mehrheitsentscheidung von mindestens 25% der Abstimmungsberechtigten (99.569 gültige Stimmen)
vertreten werden.

Das Ergebnisquorum wurde erreicht.


PDS-Kampagne entgegentreten


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